Behandlungsverfahren

Auf die Dauer der Zeit
nimmt die Seele
die Farbe der Gedanken an

Marc Aurel

In meiner Praxis wird die Kognitive Verhaltenstherapie als Behandlungsverfahren angewandt. Die sehr gute Wirksamkeit dieses Therapieverfahrens wurde in vielen wissenschaftlichen Studien nachgewiesen.

Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass unser Verhalten im Verlauf von Kindheit und Jugendzeit erworben und erlernt wurde. Allerdings kann es auch wieder verlernt, umgelernt oder neu gelernt werden. Die Verhaltenstherapie stellt hierfür entsprechende Strategien bereit und soll eine Hilfe zur Selbsthilfe sein.

Um eine Verhaltensänderung erreichen zu können, ist es allerdings häufig zunächst erforderlich, auf der gedanklichen Ebene Veränderungen herbeizuführen, die z.B. Bewertungen, Befürchtungen, Einstellungen und Überzeugungen (Kognitionen) betreffen. Dabei resultieren unsere Gefühle aus der Art und Weise, wie wir über Situationen denken. Auch entsprechende körperliche Reaktionen können hierdurch hervorgerufen werden.

Folgende therapeutische Verfahren finden hierbei Anwendung: Entspannungsmethoden, Stressbewältigungstechniken, Überprüfung und Umstrukturierung vorhandener Gedanken und Einstellungen, Erarbeitung positiver Selbstverbalisationen, Selbstsicherheitstraining.

Verhaltenstherapie ist eines von drei sog. Richtlinienverfahren für deren Durchführung die Krankenkassen aufkommen. Die Kostenübernahme muss bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden.

Seit dem 1. Juli 2012 gibt es eine neuartige Akutversorgung für Personen, die bei der AOK Baden-Württemberg oder bei der BKK Bosch und jeweils gleichzeitig in der Hausarztzentrierten Versorgung (Hausarztmodell) versichert sind. Neben anderen Neuerungen beinhaltet diese Akutversorgung, dass Patienten  relativ zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch bekommen. Ich selbst nehme als Psychotherapeutin ebenfalls an diesem  Versorgungsmodell teil. Falls Sie also bei einer der o.g. Krankenkassen versichert plus im Hausarztprogramm eingeschrieben sind (unabdingbare Voraussetzungen), melden Sie sich bitte telefonisch bei mir, dann kann ich Sie über die Details informieren.

Dasselbe gilt für die sog. „Besondere Versorgung Psychotherapie“, die es für Versicherte der DAK und mehrerer bestimmter Betriebskrankenkassen gibt, wobei man hier allerdings nicht in der Hausarztzentrierten Versorgung eingeschrieben sein muss.